Basisrente übertragbar

Grundrente übertragbar

Die Rürup-Verträge können nicht verliehen, übertragen oder verschenkt werden. Die Grundrente kann auch nicht an den überlebenden Ehegatten oder Kinder mit Anspruch auf Kindergeld verliehen, verkauft, übertragen oder vererbt werden. Das Kapital darf nicht vererbt, verliehen, übertragen, verkauft oder kapitalisiert werden.

Grundrente oder Rürup-Rente: staatliche Altersversorgung

Bei der sogenannten "Basisrente" handelt es sich um eine selbst finanzierte Altersversorgung, die vom Bund aus steuerlichen Gründen subventioniert wird. Sie wird nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup auch "Rüruprente" getauft. Die so genannte "Basisrente" oder "Rüruprente" kann ein sinnvolles Mittel sein, um Vorsorgebeiträge von der Besteuerung abzuziehen. Eine Grundrente kann jeder beziehen. Bei Freiberuflern und Selbständigen ist die Rentenversicherung die einzig mögliche staatliche Unterstützung für die Altersversorgung.

Die Grundrente ähnelt in ihrer Struktur zum Teil der staatlichen Pensionsversicherung (GRV) und zählt damit zur sogenannten "Grundrente" in der ersten Stufe nach AEG. Doch die Grundrente wird durch selbst gespartes Geld und nicht wie der GRV "von der Stange " durch Beiträge an immer weniger jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlt.

Erhöhung der Steuerersparnisse in der Sparphase durch Abzug von Sonderausgaben gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 b StG (2016: 82% der geleisteten Beitragszahlungen, 2017: 84%, 2018: 86% usw. bis 100% im Jahr 2025) bis zu einem Höchstbetrag von 22.767 EUR für Alleinstehende und 45.534 EUR (ab 2016) für Ehepaare, die zusammen abzüglich der Beitragszahlungen an GRV oder Pensionskassen veranlagt werden.

Bei der Beispielrechnung der Steuerersparnisse für eine Grundrente für ein gut verdientes Paar zu Beginn der 30er Jahre mit zwei Kinder, einen behandelnden Arzt mit Rentenversicherung, die beide Privatversicherten, ergibt sich ein steuerlicher Vorteil während der Beitragszahlungs-/Gesamtsparphase (ohne Zinsen!) von 194,632 EUR mit einer Einsparung von 46,2% der einzahlenden Beitr.

Einbeziehung von Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrenten möglich (diese Zusatzmodule sind dann auch steuerabzugsfähig, aber auch steuerpflichtig ), jedoch nur bis zu 49% des Gesamtbeitrages. Vgl. auch Verknüpfung mit der Alterssicherung? Basisrente? Flexibel einsetzbare Nachzahlungen sind zu jedem Zeitpunkt (bis zum oben genannten Höchstbeitrag) möglich, so dass z.B. Selbständige den Arbeitsvertrag am Ende des Jahres je nach Erfolg des Unternehmens "aufstocken" können.

Selbst wenn in der Regel kein besonders großer "Mindestbeitrag" vorgesehen ist, sollte der aktuelle Betrag nicht zu gering sein, da die so genannten "Berechnungsgrundlagen" (z.B. Garantieverzinsung und Rentenfaktor) je nach Leistungserbringer nur für diesen oder für ein eingeschränktes Mehrfaches des aktuellen Beitrages gültig sind. Zudem haben Fixkostenbestandteile eine überproportionale Wirkung bei niedrigen Beträgen (siehe im Detail Sparen für Kinder).

Aufgrund der beschränkten Übertragungs- und Vererbungsfähigkeit der Grundrente kann es für zwei Ehegatten sinnvoll sein, den vorgesehenen Betrag für eine Grundrente auf einen Versicherungsvertrag pro Kopf aufzuspalten. Im Falle einer Ehescheidung bzw. Trennungsentscheidung kann dann jeder seinen eigenen Arbeitsvertrag fortsetzen - der ökonomische Schadenersatz erfolgt im Zuge der Rentenanpassung. Im Todesfall eines Ehegatten wirkt sich die beschränkte Erbfähigkeit dann nur noch auf die halbe Ersparnis pro Grundrente aus.

Was für eine Grundrente ist das? Bei einer Basisrente ist die Wahl eines bestimmten Leistungserbringers und Produktes sehr persönlich und abhängig von der Lage, den Zielsetzungen und der Risikobereitschaft des Vorsorgenehmers. Unter der Rubrik "Verbraucherservice - Basisrente" des GDV stehen Ihnen weitere Infos und eine ausführliche und anschauliche Informationsbroschüre zum Ausdruck.

Die " verkammerten Berufe " wie z. B. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Juristinnen und Juristen, Steuerberaterinnen und -berater sowie Rechnungsprüfer sind bereits in der sogenannten "Basisschicht" des Alterseinkünftegesetzes durch berufliche Vorsorge intensiv angelegt, so dass eine weitere Betreuung in der selben Klasse zu unilateralen Resultaten führt (z. B. Mangel an Beweglichkeit/Vererbung, kein Kapitalabzug möglich, keine steuerliche Belastung als Pensionäre).

Die Beiträge zum Pensionsplan senken zugleich den maximal zu versteuernden Beitrag für eine Basisrente, siehe oben. Sie können eine Basisrente oder eine Basisrente nicht beenden, Sie können sie nur einbringen! Die wenigsten Unternehmen erlauben es a) als Leistungserbringer, das Kapital einer Basisrente über einen Providerwechsel auf einen neuen Basisrentevertrag zu übertragen (am besten fragen Sie den früheren Leistungserbringer, HDI weist dies beispielsweise zurück) und b) als Leistungsempfänger eine steuerfreie Auszahlung des überwiesenen Kapitalbetrages zu leisten (diese Option wird z. B. von DWS BasicRente Prämie angeboten, ohne dass dafür Kosten wie Anschaffungskosten oder Ausgabeaufschläge berechnet werden).

Für die Prämienbefreiung einer Basisrente s. auch Beendigung der Krankenversicherung - mit praktischen Tipps und Musterbrief zum Nachladen. Lassen Sie sich von uns professionell beraten, ob eine Pensionskasse als Vorsorgekomponente zu Ihrer persönlichen Lebenssituation paßt.

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