Vip Medienfonds 3

VIP-Medienfonds 3

Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Anleger der VIP 3 und 4 Fonds: MÜNCHEN, 28. April 2006: Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. Der Lakeshore Ent /VIP Medienfonds 3 wird in den nächsten Wochen leider nicht im Fernsehen zu sehen sein. Aber mit dem VIP Medienfonds 3 und 4, wie mit vielen anderen Filmfonds, war nur der größtmögliche Aufwand garantiert. Film- & Unterhaltungsindustrie VIP Media Fund 3 GmbH & Co.

Vip-Medienfonds: Vergleichsangebot der Commerzbank AG und der HypoVereinsbank AG

HypoVereinsbank AG und Commerzbank AG machen den Limited Partners nun ein Vergleichsangebot, nachdem seit Jahren Rechtsstreitigkeiten zwischen zahlreichen Investoren des VIP Medienfonds 4 gegen diese Banken bestehen. Mit diesem Vergleichsangebot werden die Investoren des VIP 4 Media Fund von allen Kreditverbindlichkeiten des bei der HypoVereinsbank AG aufgenommenen Kredits befreit. Alle noch nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Investoren von VIP 4 bekommen - sofern sie das Vergleichsangebot akzeptieren - eine Kapitalerhaltsgarantie in Form von 95 Prozent der Geldeinlage am Ende der Fondslaufzeit im Nov. 2014, d.h. des aus eigenen Mitteln ohne Agio angelegten Vermögens.

Für Investoren, die von einem Rechtsanwalt vertreten werden, der noch kein Gerichtsverfahren geführt hat, wird eine Bürgschaft in Form einer 100 %igen Geldeinlage geleistet. Anlegern, die bereits rechtliche Schritte unternehmen, wird eine Kapitalschutzgarantie in Form von 109 Prozent der Einlage bei Fälligkeit eingeräumt. Eine weitere Bedingung für die Entgegennahme des Vergleichsangebotes durch die Kreditinstitute ist, dass die Investoren ihre Stimmen als Aktionäre des Medienfonds auf ein von den involvierten Kreditinstituten zu benennendes Organ abtreten.

Weil die Investoren auch bei Akzeptanz des Vergleichsangebotes Kommanditaktionäre des VIP 4 Medienfonds blieben, erhielten sie auch Steuervorteile, die von den Steuergerichten noch anerkennbar sind. Das Steuerrisiko dieser Investition geht jedoch nach wie vor zu Lasten des Anlegers. Als Gegenleistung müssen Investoren auf entgangene Gewinne, Steuernachteile und Rechtsstreitigkeiten verzichtet werden.

Zudem müssen die nicht klagenden Investoren einen - wenn auch relativ bescheidenen - Verlust des von ihnen investierten Kapitals hinnehmen. Investoren des VIP 3 Medienfonds, die diesen über die Commerzbank AG übernommen haben, werden von diesem Institut ein Abfindungsangebot bekommen. Im Rahmen dieses Vergleichsangebots erhält der Investor eine diskontierte einmalige Zahlung in der Höhe der am Ende der Laufzeit der Commerzbank AG bestehenden Unterdeckung.

Investoren, die bereits durch einen Rechtsanwalt repräsentiert sind, werden von den Kreditinstituten über ihre gesetzlichen Vertretungen unterrichtet und bekommen das Abfindungsangebot in schriftlicher Form. Den anderen Anlegern werden die Kreditinstitute nach der Benachrichtigung selbst mitgeteilt. Die involvierten Kreditinstitute richten eine eigene Telefonhotline für Fragen zum Einigungsangebot ein.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema