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Termingeschäft
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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Termingeschäften im weiteren Sinne. Bei Termingeschäften haben sich die Vertragspartner verpflichtet, die beiderseitige Leistung (Zahlung und Lieferung) um mehr als zwei Börsentage auf einen bestimmten Termin zu verlegen. Ursprünglich startete der Futures-Handel zunächst im Rohstoff- und Warenhandel, zunächst im Freiverkehr; es handelte sich um eine nicht genormte, unmittelbare Übereinkunft zwischen Rohstoffverkäufern (Produzenten) und Rohstoffkäufern (Konsumenten).
Die Future-Kontrakte ergaben sich aus der Erwägung, dass der Einführer den Transport von Waren oder Rohmaterialien nach Europa zu einem Festpreis rechtzeitig absichern konnte und nach mehreren Wochen oder gar keinen Kursrisiken bei Ankunft der Ware ausgesetzt war. Forwardgeschäfte wurden daher zunächst als "Zeitgeschäfte" bezeichnet. Amsterdam ist die erste Metropole, in der Futures-Kontrakte geschlossen wurden.
Der " Polizeichef " Dirkszoon Baerdes beschuldigte hier 1556 zum ersten Mal die deutschen und flämischen Kaufleute, den Getreidepreis durch Futures-Kontrakte in die Höhe getrieben zu haben, so dass der Futures-Handel 1556 noch immer untersagt war. 1 ] Ab 1609 gab es in Amsterdam Spekulationen in Form von Leerverkäufen pro Futures-Kontrakt in Stück.
1612 handelten 200 Makler mit 600 Mitarbeitern Futures in Amsterdam. 2] 1637 spielte der Terminkontrakt eine bedeutende Rolle dabei. 1] Amsterdam untersagte 1693 den Handel mit Getreidefutures, um 1720 fand hier der erste Massen-Futures-Handel mit Cerealien, pflanzlichem Öl, Ölsaaten, Kaffe, Cacao, Spirituosen, Cochineal und Salpetersäure statt. 6] In 48 Börsengesetz definiert sie Devisentermingeschäfte als "Kauf- oder andere Erwerbsgeschäfte für eine feste Lieferfrist oder mit einer festen Lieferfrist, wenn sie gemäß den vom Börsenrat festgelegten Bedingungen für den Termingeschäft abgeschlossen werden und wenn für solche an der jeweiligen Wertpapierbörse abgeschlossene Transaktionen offiziell Terminpreise....festgelegt werden".
Futures sah Max Weber als die einzigste Spekulationsform. Mit der Novellierung des Börsengesetzes im Mai 1908 wurden einige Punkte des Futures-Handels grundsätzlich reformiert und im Getreidehandel weiter verboten. Die Nicht-Kaufleute wurden als nicht in der Lage angesehen, Terminkontrakte abzuschließen; sie handelten jedoch als ein Geschäft im Sinne der §§ 764, 762 BGB (§ 58 BörsG).
Infolgedessen ist bei Futuresgeschäften mit diesem Kreis von Personen als natürliche Verpflichtung keine wesentlich einklagbare Verpflichtung entstanden; die Leistung könnte durch den Gegenstand des Spiels unterbleiben. Durch die Krise wurde der Handel mit Futures ab 1914 eingeschränkt, und die am 1. Juli 1921 in Kraft tretende Novellierung des Börsengesetzes erweiterte die Bestimmungen über den Handel mit Futures in Wertpapieren auf Geldscheine, Auslagen, Weisungen und Checks.
8] Der Schwarzdonnerstag, d. h. der Tag des Inkrafttretens am 23. September 1929, führt zur Auflösung der Futuresgeschäfte durch Dringlichkeitsverordnung vom 12. Mai 1931, und die Änderung des Börsengesetzes vom 3. Mai 1934 verbietet den Futures-Handel noch immer. Erst 1954 nahm die Hamburger Terminbörse den Handel mit Kristallzucker und Kaffe wieder auf. Es gab im Juli 1989 eine weitere Änderung, die unter anderem den Differenzeneinwand behandelte und in 50 Abs. 1 S. 2 Börsen-Future-Handel ein erweitertes Konzept aufnahm.
An der DTB wurde am 26. Jänner 1990 der Handel mit Optionen auf 14 Aktien der Gesellschaft aufgenommen. 10] Mit der Novellierung des Börsengesetzes vom Maerz 1989 wurde die "Terminkontraktkapazitaet aufgrund von Informationen" eingefuehrt. Der Zusammenschluss der schweizerischen Derivatebörse SFFEX und der dt. Derivatebörse ergab am 29. Juni 2002 eine vollständige Reformierung, die auch das Futures-Geschäft einschloss, als Folge des im Juni 2002 in Kraft getretenen vierten Finanzmarktförderungsgesetzes.
Einem Termingeschäft können Wertschriften, Geldmarktpapiere, Devisen, Valuta, Edelmetall, Swaps, derivative oder andere handelsübliche Instrumente sowie Waren zugrunde liegen. Termingeschäfte können auch Frachtraten, Emissionszertifikaten, Klima- oder anderen physikalischen Größen (siehe auch Wetterderivat), Inflationsquoten oder anderen wirtschaftlichen Größen, sonstigen Vermögenswerten, Indices (Preisindex, Zinsindex) oder Messwerten gemäß 2 Abs. 3 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz unterworfen sein.
Das Termingeschäft findet am Futuresmarkt statt. Im Regelfall kann ein an der Börse gehandeltes Termingeschäft (auch "Devisentermingeschäft" genannt) durch ein geeignetes Kompensationsgeschäft am Futuresmarkt geschlossen werden. Außerdem umfassen Forwardgeschäfte nach dem Wunsch des BGH auch keine ernsthaften Bargeschäfte, bei denen die Vertragsparteien, ohne einen verschobenen Abrechnungstermin zu vereinbaren, den unmittelbaren Austausch von Leistungen als Merkmal des Kassageschäfts[16] durch Sicherheitenvereinbarungen oder die eigentliche Form der Vertragsausführung ausklammern, in Wirklichkeit keine Lieferungen vornehmen, sondern durch Gutschrift aus ähnlichen Transaktionen spekulative Gewinne erwirtschaften wollen ("fiktive Kassageschäfte"[17]).
18 ] Es kommt also nicht mehr darauf an, ob es sich um formell betroffene Forwardgeschäfte handeln wird, wenn der unmittelbare Austausch von Leistungen zwischen den Vertragspartnern - allerdings - ausgenommen ist und die Parteien ausschliesslich am Ertrag beteiligt sind. Bei den Termingeschäften wird zwischen unbedingten und bedingten Geschäften differenziert. Im Hinblick auf die Handelsfähigkeit lassen sie sich in börsengehandelte und nur außerbörsliche Forwardgeschäfte unterteilen.
In einem vorbehaltlosen Termingeschäft gehen beide Vertragspartner (Kontrahenten) eine verbindliche Liefer- und Zahlungsverpflichtung zu einem späteren Termin ein. Bedingungslose Forwardgeschäfte haben ein gleichmäßiges Risiko-Profil, da sie eine in Relation zum Underlying stehende Kursfunktion haben. Bedingungslose Forwardgeschäfte werden wie nachfolgend beschrieben, je nachdem, ob sie an der Börse gehandelt werden können: Andere Transaktionen mit zusätzlichen besonderen Merkmalen haben ebenfalls den Status eines bedingungslosen Termingeschäfts:
Tausch - ein Devisengeschäft, das auch ein Termingeschäft ist. Ein bedingtes Termingeschäft verpflichtet nur einen Kontrahenten zur Erfüllung, während sein Partner eine Möglichkeit hat (Annahme des Basiswerts oder Rücknahme). Sämtliche Forwardgeschäfte sind auf die beiden Grundarten Fixgeschäft oder Optionen zurückzuführen oder repräsentieren eine Zusammenfassung von beiden.
Das bis zum Jahr 2002 geltende Börsegesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch weisen erhebliche Nachteile auf. 25] Gemäß 16 Abs. 1 Nr. 3 BörseG bleiben die Vorschriften über das Termingeschäft als Geschäftsart den Börsenvorschriften unterworfen. An die Stelle der bisher verwendeten, aber nicht näher bezeichneten Bedingungen des Börsentermingeschäftes und des Geschäftes, die denselben wirtschaftlichen Zweck erfüllen, tritt der Ausdruck Finanztermingeschäft (§ 2 Abs. 2a WpHG alt).
Die Bezeichnung löst die bisher in 50 Abs. 1 BÖRSG a. F. verwendete Bezeichnung im Rahmen von Börsentermingeschäften, Geschäften, die dem selben wirtschaftlichen Zweck dienen, und Termingeschäften ab. 26 ] 764 BGB entfällt, weil die Verordnung neben den Bedingungen des Termingeschäftes und des Spieles ein weiteres Konzept des Differenzgeschäftes geschaffen hat, ohne eine geeignete Begrenzung vornehmen zu können.
Der in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Art. 38 Abs. 2 der Verordnung 2006/1287/EG (EU-Verordnung 1287/2006 vom 22. Juli 2006) bezieht sich nicht auf ein Termingeschäft, sondern auf einen Vertrag, wenn zwischen den Vertragspartnern ungeachtet seiner expliziten Bestimmungen vereinbart wurde, dass die Auslieferung des Basiswerts über zwei Börsentage hinausgeschoben wird.
Es bestehen nach wie vor keine allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für das Termingeschäft. Unter Termingeschäften versteht man gemäß 1 Abs. 11 S. 4 Nr. 1 HGB die zeitverzögert abzuwickelnden Erwerbs-, Börsen- oder sonst strukturierten Fixgeschäfte oder Optionen, deren Werte sich direkt oder indirekt aus dem Kurs oder der Bewertung eines Basiswerts ergeben.
37e WpHG tritt an die Stelle des 58 Abs. 1 BörseG a.F., so dass der Widerspruch nur für Geschäfte möglich ist, die keine Finanz-Future-Geschäfte sind. In Anlage 1 Teil C Ziffern 4 bis 9 dieses Anhangs sind alle Arten von Termingeschäften ab dem 1. April 2004 aufgeführt. In der EU-Verordnung 2006/1287/EG vom 22. Juli 2006 wird der Ausdruck "Termingeschäft" nicht explizit genannt, sondern in Artikel 38 (1c) beschrieben, nach dem der Vertrag "so vereinheitlicht ist, dass vor allem der Kurs, die Gebindeeinheit, der Lieferzeitpunkt oder andere Konditionen im Wesentlichen durch Verweis auf regelm?
Daraus kann dann aus Artikel 38 Absatz 2 dieser VO abgeleitet werden, dass bei Futures-Kontrakten die gegenseitige Leistung um mehr als 2 Börsentage verzögert wird. EU-Recht strebt keinen Verweis auf einen Derivatemarkt mehr an, sondern entscheidet sich für die negative Auswahl der "bargeldlosen Transaktion". Nach Ansicht des BGH birgt die Gefahr von Termingeschäften insbesondere die Tatsache, dass sie - im Gegensatz zu Kassageschäften, bei denen der Investor unmittelbar Barmittel verwenden oder ein Darlehen abschließen muss[27] - aufgrund des verschobenen Erfüllungstermins zu Spekulationen über eine positive, aber unsichere zukünftige Marktentwicklung führen, die eine Beendigung der Terminverpflichtung ohne die Inanspruchnahme eigener Mittel und ohne Einnahme eines formalen Darlehens durch ein profitables Closing Out-Geschäft ermögl.....
28] Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [29] sind Börsen-Termingeschäfte Standardkontrakte, die von beiden Parteien erst zu einem späten Termin - dem Ende der Frist - zu bedienen sind und einen Verweis auf einen Terminkontrakt haben. Nach der neuen Begriffsbestimmung des 2-WpHG kommt dieser Hebel jedoch nicht mehr zum Tragen.
32] Die Judikatur beschäftigt sich seit längerem mit Abgrenzungsfragen, um den Umfang der in Futures-Geschäfte mit größtmöglicher Abgrenzung einzubeziehenden Geschäftsarten zu verbreitern. Seit 1988 sind Devisentermingeschäfte alle Kontrakte über Wertschriften, fungible Güter oder Fremdwährungen unter ähnlichen Voraussetzungen, die von beiden Parteien erst zu einem gewissen späten Termin zu erbringen sind und die sich auf einen Terminkontrakt beziehen, der es erlaubt, zu jedem beliebigen Termin ein Kompensationsgeschäft abzuschliessen.
33] Bei Futures-Geschäften mit einem Börsenindex hat der Erwerber die Chance, mit relativ niedrigem Geldeingang unverhältnismäßig an der Entwicklung des Indizes und der zugrundeliegenden Aktie zu partizipieren. Der BGH hält es daher für besonders wichtig, die Anleger bei allgemeinen Futures-Geschäften zu schützen. 34 ] Nach den neuesten Urteilen des Bundesgerichtshofs[35] sind Devisentermingeschäfte Standardkontrakte, die von beiden Parteien erst zu einem späten Termin - dem Ende der Frist - zu bedienen sind und einen Verweis auf einen Terminkontrakt haben.
Die in § 762 BGB geregelte Beanstandung von Glücksspielen und Wetten bedeutet, dass sich aus den davon erfassten Transaktionen keine strafbare Haftung für den erläuternden Teil ergibt. Das Ziel des Spiels oder der Wette kann nur von physischen Einzelpersonen behauptet werden, weshalb die Regelung im BGB zu lesen ist. Zur Begründung verbindlicher Leistungsverpflichtungen für beide Vertragsparteien ist nach § 99 WpHG jedoch der Einwand des Spiels und die Differenz bei bindenden Devisentermingeschäften auszuschließen.
Daraus ergibt sich, dass es sich bei Termingeschäften um reine Glücksspiel- oder Differenztransaktionen handeln kann; ansonsten wäre 37e Wertpapierhandelsgesetz nicht erforderlich gewesen. Der Begriff "Spiel" oder "Wette" und "Futures" sind daher nach dem Konzept des Rechts nicht widersprüchlich, sondern kompatibel mit anderen. Der Glücksspiel- oder Wett-Einwand nach 762 BGB kann gemäß 37e S. 2 Wertpapierhandelsgesetz nicht erhoben werden, wenn bei Termingeschäften zumindest ein Kontrahent ein Unternehmen ist, das mit Genehmigung ein Finanztermingeschäft tätigt.
Infolgedessen wurde die bisher durch das Börsengesetz geschaffene Terminkontraktfähigkeit aufgehoben. Terminkontraktfähigkeit war dann Eigentum der Geschäftspartner, um ein Termingeschäft verbindlich abschliessen zu können ( 53 BörseG alte Fassung). Für Händler im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) war sie zwar unbeschränkt, musste aber durch detaillierte Angaben zu den Gefahren für Nichtkaufleute mittels eines zu unterschreibenden Informationspapiers (Laufzeitvertragsfähigkeit durch Information) bis 2007 erstellt werden.
Der Wertpapierdienstleistungskonzern, der nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) dazu angehalten ist, dem Konsumenten eine Informationsmitteilung zur Unterzeichnung zu übermitteln, war bei Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Entschädigung gezwungen (§ 37d WpHG). Werden diese Angaben jedoch nicht oder nicht korrekt gemacht, ist die rechtliche Folge nicht mehr die unverbindliche Natur der getätigten Futures-Geschäfte, sondern ein Schadenersatzanspruch des Konsumenten, der nach Ansicht des Gesetzgebers ausreicht.
Die Schadensersatzklage wird nun jedoch sowohl als Verletzung der gesetzlichen Nebenverpflichtungen nach 31 und 32 Wertpapierhandelsgesetz als auch der vorvertraglichen Schutzverpflichtungen nach 31, 32 Wertpapierhandelsgesetz bestraft und kann zu einem Schadenersatzanspruch des Auftraggebers gegen das Wertpapierhaus nach 280 Abs. 1 BGB werden. Das Underlying des Handelsobjekts und der Terminpreis werden bei Abschluss des Kontrakts ermittelt; die Kursentwicklung des Handelsobjekts während der Laufzeit des Termingeschäfts hat keinen Einfluß auf den Kontrakt.
Terminkontrakte sind nun formell vereinheitlicht. Eine Risikoveränderung zwischen Terminkäufern und Terminverkäufern erfolgt, weil der Terminkunde sein Kursrisiko verloren hat und zugleich der Termingeschäftspartner sein Lagerrisiko sichern und letztendlich abgeben kann. Bei der ( "intertemporalen") Ressourcenzuteilung nutzen Forward Buyer ihre finanziellen Ressourcen für Arbitragezwecke, Spekulationen oder Kurssicherungen und verzichten dann auf andere Nutzungen wie z. B. Ersparnis, Verbrauch oder Investitionen.
Forwardgeschäfte bedeuten eine Risikoreduzierung im Rahmen des Risikos. Ähnlich wie der Kassa-Markt ist auch der Derivatemarkt eine Komponente des Kapitalmarkts. Spot- und Derivatemärkte sind über ein Arbitrageverfahren verbunden. Bei den Handelsobjekten an den Terminbörsen handelt es sich ausschliesslich um Futures. Dabei gibt es börsengehandelte und außerbörslich gehandelte (OTC) Futures. 41] Bei Devisentermingeschäften wählt der Börsenteilnehmer die intermediäre Rolle der Wertpapierbörse, während er bei ausserbörslichen Futures-Geschäften entweder unmittelbar untereinander in Verbindung tritt oder über eine Clearingstelle abwickelt.
Forwardgeschäfte sind in der Regel von den allgemeinen Wertpapierbörsen getrennt und werden an bestimmten Termingeschäften (EUREX, Chicagoer Handelsbörse ) getätigt. In der Bilanz gilt ein Termingeschäft als schwebend, wenn der Stichtag zwischen dem Börsentag und dem Abwicklungstag ist. Nach deutschem Recht sind die schwebenden Geschäften nur bei drohendem Schaden in Gestalt von Rückstellung zu bilanzieren ( 249 Abs. 1 S. 1 HGB).
Nach IAS 39 ist der Abschlusstag der Tag, an dem das berichtende Unternehmen die Pflicht zum Erwerb oder zur Veräußerung eines Vermögenswertes eingeht. Die Bilanzierung von schwebenden Termingeschäften erfolgt nach IAS zum Handelszeitpunkt als finanzieller Vermögenswert bzw. finanzieller Verbindlichkeit, da das Risiko des Marktpreisrisikos seitdem von der Gesellschaft getragen wird. Jedoch hat das spiegelsymmetrische Termingeschäft am Börsentag einen Betrag von "Null", da sich Rechte und Verpflichtungen nach wie vor gegeneinander aufwiegen.
43 ] Bei asymetrischen Forwardgeschäften dagegen erfasst der Erwerber die von ihm bezahlte Prämie als Vermögensgegenstand, während der Veräußerer als Schreiber diese als Schuld erfasst. Der Kontrahent ist ausfallgefährdet, wenn Futures-Geschäfte mit ihm einen günstigen Neuwert haben und aus Sicht der BayernLB aufgrund der Marktentwicklungen ein Anspruch gegen den Kontrahenten erwächst.
Nach § 36 Sätze 1 und 2 RechKredV ist eine Auflistung der noch nicht abgerechneten Geschäfte mit Abwicklungsrisiko und sonstigen Gefahren im Konzernanhang der Kreditinstitute aufzuführen. Forwardgeschäfte werden nach Fremdwährungs-, Zins- und Preisrisiken klassifiziert. Peter Norman, The Risk Controllers, 2011, o. S. Cordula Heldt: Termingeschäft.
Ernst Müller-Möhl: Options and Future - Fundamentals and Strategies for Forward Transactions in Germany, Austria and Switzerland, 1999, S. 21. Andreas Kopanz, Commodities as an Alternative Investment Form, 2009, S. 8 f.