Rürup Rente Kritik

Kritik an der Rürup-Rente

Aber was ist mit der Kritik? Untersucht werden soll unter anderem die Produktprofitabilität der angebotenen Rürup-Rentenversicherungsprodukte. Eine weitere vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge ist die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt), kritisiert Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten.

id="Hohe Anschaffungskosten">Hohe Anschaffungskosten

Die Rürup-Rente ist für einige Versicherte zu starr, z.B. wegen der Pensionierungspflicht, der fehlenden Kündigungsmöglichkeiten und der nicht vorhandenen Übertragbarkeit des Vertrages auf die Hinterbliebenen. Die Hauptkritik an der Rürup-Rente sind meist die höheren Anschaffungskosten. Das Honorar für eine Police beträgt in der Regel 4 % aller Bruttobeiträge.

Für einen 25-jährigen Sparenden, der bis zum Alter von 65- Jahren zahlt, beläuft sich die Brutto-Prämie auf 72.000 EUR. Dies bedeutet, dass der Sparende erst nach 19 Monate aufbaut. Die Rürup-Verträge sind an den entsprechenden Bausparer gekoppelt. Stirbt der Sparende, kann die Rente nicht weitergegeben werden; eine Beendigung durch den Sparenden ist ebenso nicht möglich.

Befindet sich der Sparende in finanziellen Schwierigkeiten und kann den Kontrakt nicht weiterführen, gibt es keine Auflösungsmöglichkeit. Stirbt der Rüruper während der Sparphase, geht das Kapital ohne weitere Hinterlassenenversicherung unter, d.h. es geht in den Eigentum der Sparer-Versicherungsgemeinschaft über, die Angehörigen bleiben mit leeren Händen zurück.

Stirbt der Sparende während der Auszahlung, wird die Rente des Erblassers beendet und die Rente nicht mehr an die Verwandten ausgezahlt. Das Rürup-Rente muss ab Auszahlungsbeginn besteuert werden. Das so genannte "Kohortenprinzip" findet hier Anwendung.

Die Rürup-Rente ist bis 2040 nur in geringem Umfang steuerlich absetzbar. Am Anfang der Pensionierung wird der Satz für ein ganzes Lebensjahr fixiert und aufrechterhalten. Der steuerpflichtige Teil der Rente ist umso größer, je später die Rente bezogen wird. Die Rürup-Rente wurde zwar eigens für Freiberufler entwickelt, hat aber viele Benachteiligungen für diese berufliche Gruppe.

Sie kann auch nicht ausgeliehen werden und eignet sich daher nicht als Absicherung für den Kauf eines Hauses. Die Rürup-Rente kann darüber hinaus nicht geerbt werden, nur die Erbschaft in Rentenform kann an den Ehegatten oder die kindergeldberechtigten Personen geerbt werden. Natürlich sind auch die Benachteiligungen einer Pensionsversicherung in dieser Art des Sparens enthalten:

Von der Rente kommt der Sparende nur dann, wenn er lange wohnt; er muss in den ersten Jahren einen hohen Anschaffungspreis bezahlen und weiss nicht, ob sich die Investition lohnt.

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