Riester 4 Prozent

4 Prozent Riester

Die Riester-Rente wird vom Staat voll gefördert, sobald Sie 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einschließlich der Zuschüsse einzahlen. Der Wohn-Riester wird vom Staat mit Zuschüssen und Steuervorteilen unterstützt. Grundvoraussetzung für die volle Riester-Förderung ist, dass Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Die letzte Riester-Förderstufe ist seit 2008 in Kraft. Nur gut die Hälfte (56,4 Prozent) erhielt die volle Grundprämie.

Riester-Rente

Jährlich wird ein Grundbonus von 154? ausbezahlt. Pro Anspruchsberechtigtem wird ein Kindergeld von 185? ausbezahlt. Bei Kindern ab Jahrgang 2008 wird der Zuschlag auf 300 Euro erhoeht. Wenn Sie als Ehepartner Ihre eigenen Beiträge zur Altersvorsorge bezahlen, können Sie den Zuschlag auch mit einem eigenen Arbeitsvertrag und eigenen Beträgen einfordern.

Wenn Sie nicht rentenversichert sind, haben Sie die Option, den Zuschlag mit Ehepartnervertrag ohne eigene Beitragszahlung zu bekommen. Ein Beispiel für die Promotion der Riester-Rente: Mann mit 33.000 Euro Einkommen im Vorjahr, Frau nicht erwerbstätig, 2 Söhne, eines davon im Jahr 2008 zur Welt gekommen. Maximaler Zuschuss bei 4% des Verdienstes = 1.320 Bonus beide Ehegatten 2x 154 = 308 Bonus für 1 x 185 und 1x 300 = 485 eigener Anteil (maximaler Zuschuss minus Bonus) = 792 . macht den Preisvergleich von Amtes wegen billiger.

Wenn Sie einen höheren Zuschuss bekommen, werden Sie die Differenzbeträge unmittelbar bei Ihrer Steuerveranlagung einbehalten.

Benutzen Sie die Unterstützung des Staates!

Prämie von 200 Euros. Grundvoraussetzung für die vollständige Riester-Förderung ist, dass Sie mind. 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einbringen. Sie können Ihre Jahressparbeiträge plus Zuschüsse (maximal 2.100 Euro) als Sonderausgaben auf Ihrer Steuererklärung deklarieren und so Steuer einsparen. Die Riester-Rente wird zwar später bei der Pensionierung versteuert, aber in der Regel günstiger.

Riester ABC: Alles über die Riester-Rente

Bereits seit 2008 ist die jüngste Riester-Förderstufe in Kraft. Seitdem erhält jeder, der 4 Prozent seines Einkommens aus dem Vorjahr pro Jahr in einen staatlichen Riester-Vertrag einzahlt, einen Zuschlag von 154 EUR. Bei Kindern gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von 185 EUR, sofern es für das jeweilige Mitglied eine Kinderzulage gibt. Wurde das Baby 2008 oder später geboren, beträgt der Zuschlag 300 EUR.

Mit Riester zu den Menschen

Der Riester-Zuschuss erfüllt sein Ziel: Insbesondere für Geringverdiener und für die Familie gilt die staatliche Beihilfe. Nur gut die Haelfte der Befragten nutzt jedoch die Riester-Foerderung aus. Laut Statistiken hatten 2011 knapp zwei Drittel der Riester-Empfänger (64,8 Prozent) ein jährliches Entgelt von weniger als EUR 50.000.

Nur jeder dritte Empfänger erhält dagegen eine weitere Steuersenkung, die tendenziell Sparern mit höherem Verdienst zugute kommt. Riester kommt bei der Familie besonders gut an, wie die ZfA-Statistik zeigt. Das Kindergeld belief sich im Jahr 2011 auf 1,3 Mrd. EUR und damit auf fast die Hälfe der gesamten Auszahlung (2,69 Mrd. EUR).

Bei Riester-Sparern betrugen die Steuersenkungen rund 830 Mio. EUR. Die staatlich geförderte Altersversorgung über Riester mit gut 3,52 Mrd. EUR - fast 4,5 Prozent mehr als 2010 Auch die Anzahl der bezuschussten Personen ist um 4,5 Prozent auf gut 10,7 Mio. gestiegen. Laut ZfA-Statistik für 2011 erhielt jedoch nur etwas mehr als die Hälfe der Sparenden (56,4 Prozent) den vollen Basisbonus von 154 EUR.

"Der Riester kommt bei den Menschen an. Die meisten öffentlichen Beihilfen gehen an Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen. Besorgniserregend ist jedoch, dass viele die Riester-Zulagen nicht vollständig ausnutzen - gerade in der Niedrigzins-Phase sollten Sparende die größtmögliche Staatshilfe zum Aufbau von Kapital nutzen", sagt Peter Schwark, Vorstandsvorsitzender des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft.

Die Riester-Zulagen können noch zwei Jahre nach dem Ende eines Beitragsjahrs in Anspruch genommen werden - die Bewerbungsfrist für 2011 lief am Stichtag des Jahres 2013 ab, so dass laut ZfA fast ausschließlich für 2011 Angaben vorliegen. ZfA ist als Bundesamt unter anderem für die Kalkulation und Ausschüttung der Riester-Zuschläge verantwortlich.

Wenn Sie die Riester-Förderung in voller Höhe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie jedes Jahr mind. vier Prozent des rentenfähigen Einkommens des Vorjahres einbringen. Der Jahresgrundbonus beläuft sich auf maximal 154 EUR pro berechtigte Person. 2. Außerdem wird ein Kindergeld von 185 EUR ausbezahlt. Ab Jahrgang 2008 werden 300 EUR gewährt. Darüber hinaus können Beitragszahlungen an die Riester-Rente eine Steuerrückerstattung einbringen.

In diesem Fall ergibt sich für den Riester-Sparer eine zusätzliche Ermäßigung. Die Sonderausgaben sind auf 2.100 EUR beschränkt.

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