Geht es um die Sicherheit bei der Geldanlage, haben Rentenfonds seit langem einen guten Ruf. Das …
Lohnt sich Rürup für Selbständige
Rürup lohnt sich für SelbstständigeDie Rürup-Pension lohnt sich für Selbstständige?
Heute muss beinahe jeder für das hohe Lebensalter vorzusorgen. Am stärksten betroffen sind jedoch viele Selbständige und Selbstständige. Sie müssen ihre Altersversorgung meist ganz allein bewältigen. Weil sie nicht wie Arbeitnehmer in der obligatorischen Pensionsversicherung versichert sind. Einige freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Arzt, Steuerexperte, Notar etc.) haben nach wie vor den Vorzug, die Altersteilzeit durch eine berufliche Vorsorge abzusichern.
Aber auch die Vorsorge dieser Institutionen ist in den meisten FÃ?llen nicht ausreichend fÃ?r die Alterssicherung. Aber was ist der Weg für Selbständige jetzt für eine angemessene Altersversorgung? Alle Selbständigen sollten sich mit dem Problem der Rürup-Rente auseinandersetzen. Nur so können Selbstständige eine steuerbegünstigte Altersversorgung aufbauen.
Dies liegt daran, dass für steuerliche Zwecke Beitragszahlungen von bis zu EUR 20000 (verheiratet bis zu EUR 40.000) als Pensionsaufwand in Anspruch genommen werden können. Davon können im Jahr 2014 78% ermäßigt werden. Dieser Anteil wird sich bis 2025 um 2% pro Jahr erhöhen, bevor im Jahr 2025 100% der Rentenbeiträge von Rürup für steuerliche Zwecke beansprucht werden können.
Kein anderes Erzeugnis bietet diese Steuervorteile für Selbstständige. Zugleich ist diese Form der Alterssicherung im schlimmsten Falle gesetzlich vor Insolvenz geschützt. Wenn also etwas brennt, kann niemand auf den Kredit der Rürup-Rente zurueckgreifen. Die Rürup-Pension Hartz IV wird allgemein als unbedenklich bezeichnet.
Natürlich gibt es sie auch bei der Rürup Pension. Die Rürup-Pension hat den wesentlichen Vorteil, dass Sie das Erzeugnis weder erben noch verleihen können. Allerdings haben viele Anbieter eine Todesfallversicherung in die Rürup-Produkte integriert, damit die Angehörigen nicht mit leeren Händen weggehen. Es gibt aber keine andere Möglichkeit als das Hypothekenproblem.
Auch ist die Rürup-Rente nicht anrechenbar. Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich als Pension, auch gesetzlich erst ab dem Alter von 63 Jahren. Das wollte der Gesetzentwurf so, weil das Geld ausschliesslich für die Pension eingesetzt werden soll. Die Rürup-Pension ist in der Phase des Sparens steuerbegünstigt und wird in der Phase der Auszahlung ab 2040 vollständig versteuert.
Der Grund: Die Rürup-Rente übersteigt die nachgelagerte Steuer aus dem Einkünftegesetz. Das bedeutet, dass gewisse Pensionen, darunter die Rürup-Rente, bis 2040 stufenweise versteuert werden. Nichtsdestotrotz sollte dies für viele Selbständige kein echter Schaden sein. Baut man seine verbleibende Altersversorgung so auf, dass diese bei der Zahlung nicht wirklich versteuert wird, ist das Einkommen der Rürup-Rente wohl auch nahezu unversteuert.
Im Jahr 2014 hat Deutschland einen Steuerfreibetrag von 8.354 EUR. Wer selbstständig ist und seine verbleibende Vorsorge über Fonds-Sparpläne oder eine Privatrente geregelt hat, muss sich nicht so sehr um die Steuern kümmern. Fonds-Sparpläne sind verrechnungssteuerpflichtig und die privaten Rentenversicherungen werden nach ihrem Gewinnanteil versteuert.
Für die Privatrente bedeutet dies, dass nur 18% der Altersrente eines 65-Jährigen steuerpflichtig sind. Mit einer Monatsrente von 2000 EUR aus einer Privatrente wären das nur 360 EUR pro Kalendermonat, die steuerpflichtig wären. Sie sollten jedoch Ihren zuständigen Berater um eine exakte Berechnung bitten.
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