Indexgebundene Fonds

Indizierte Fonds

Investmentfonds, der in indexgebundene Anleihen investiert. Der Rückstellungsansatz entspricht grundsätzlich der Position "Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung". Ziel des Fonds ist es, einen sicheren und kalkulierbaren Cashflow aus überwiegend indexgebundenen Mietverhältnissen zu erzielen.

In der Regel keine Zinsgarantie und Kapitalsicherung.

Spezielle Arten der Kapital- und Kapitallebensversicherung sind fondsgebundene und indexgebundene Versicherungen. Die fondsgebundene Versicherung ist an eine Anlage gebunden. Dadurch sind im Vergleich zur "klassischen" Versicherung bessere Renditen möglich. Ein Wechsel des Fonds ist auch während der Vertragslaufzeit möglich.

Indexgebundene Personenversicherungen sind eine Art Personenversicherungen, bei denen die Versicherungsleistungen an die Entwicklung eines Indizes oder Referenzwertes gekoppelt sind. Ähnlich wie die fondsgebundenen Versicherungen werden auch die indexgebundene Versicherungen zur Erzielung einer höheren Verzinsung geschlossen. Wie hoch die Leistungen der fonds- und indexierten Todesfallversicherung sind, ist von der Performance der Kapitalanlagen abhängig, weshalb Sie das Kapitalverlustrisiko nicht vernachlässigen sollten!

Für Anleger, die eine gesicherte Versorgung wünschen, sind solche Lebensversicherungsverträge nicht zu haben.

125 ISA 2016 (Versicherungsaufsichtsgesetz 2016), Sonderbestimmungen für fonds- und indexgebundene Lebensversicherungen

Bei den Vermögenswerten der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen finden die Absätze 2 bis 4 und 124 Abs. 2 Anwendung; (2) Bei der Fondspolice haben die Versicherer die technischen Rücklagen nach Absatz 2 des achten Kapitals so präzise wie möglich durch die jeweiligen Investmentfondsanteile zu decken.

Bei Index-Lebensversicherungen decken die Versicherer die technischen Bestimmungen nach Absatz eins des achten Hauptsatzes so präzise wie möglich entweder durch die Einheiten, die den Bezugswert bilden sollen, oder, wenn keine Einheiten gegründet werden, durch Vermögensgegenstände mit ausreichender Sicherheiten und Verwertbarkeit, die den dem Bezugswert möglichst nahekommenden Wertangaben.

Bei Lebensversicherungsverträgen im Sinne der Absätze 2 und 3, die eine Bürgschaft enthalten und zu diesem Zweck zusätzlich zurückzustellen sind, gilt 124 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 für die zur Deckung dieser Rückstellung dienenden Vermögensgegenstände.

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