Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
Besteuerung Rente
RentenbesteuerungDadurch können Steuern anfallen nur mit einem Teil der Rentenzahlungen.
Vorsteuerrechner 2018 - Direktrechnung im Internet
Wie hoch Ihr Alterseinkommen nach der Pensionierung besteuert wird, erfahren Sie in unserem Rentenbesteuerungsrechner. Tragen Sie dazu bitte den Brutto-Betrag Ihrer laufenden monatlichen Rente, das Jahr des Rentenantritts und die Erstrente ein. Mit dem Vorsteuerrechner erhalten Sie umgehend Auskunft darüber, ob Sie eine Sterbegelderklärung abgeben müssen und wie hoch die Steuer ist.
Das Datum Ihrer ersten Rente und deren Betrag sind ausschlaggebend für die Steuerbefreiung Ihrer Rente. Inwieweit die laufende Steuerbelastung hoch ist, richtet sich auch danach, ob Ihr Alterseinkommen seit Beginn der Pensionierung angestiegen oder gefallen ist. Bei der Besteuerung der Pensionen wird seit 2005 nicht mehr zwischen Einkommenskomponente und Pensionen bzw. Beamtenrenten unterschieden.
Dabei spielt es in der Einkommensteuererklärung keine Rolle, ob das monatliche Einkommen aus einer staatlichen Pensionsversicherung, einer Privatrente oder aus Mietobjekten o.ä. stammt. Die Steuerhöhe richtet sich auch nach dem Jahr der Pensionierung, so dass die entsprechenden Leistungen für alle gleich sind. Diejenigen, die 2005 in den Ruhestand getreten sind, konnten noch nicht von den Steuervorteilen der Versicherungsprämien Gebrauch machen.
Von 2020 an wird die Zunahme nur noch 1% pro Jahr betragen. Um nicht jedes Jahr eine neue aufwändige Rechnung durchführen zu müssen, wird für jeden Pensionär zu Rentenbeginn ein Zuschuss aus dem Anfangseinkommen und dem laufenden Anteil berechnet, der dann für sein ganzes Lebensalter gültig ist.
Erhöht sich das Gehalt nach der Pensionierung, erhöht sich auch die Steuerbelastung. Ist die Rente so gering, dass keine Abgaben zu zahlen sind, kann auch auf die Abgabe der EinkommensteuererklÃ? Im Jahr 2010 erhielt er seine erste Rente von 1.500 EUR.
Mittlerweile ist die Rente auf 1.600 EUR im Jahr 2018 anwachsen. Die zu versteuernde Rentenkomponente zu Beginn des Jahres 2010 lag bei 60% der damals erhaltenen Rente von 1.500 EUR. Diese Steuerbefreiung von 600 EUR pro Monat bzw. 7.200 EUR pro Jahr wurde von Herr Krämer als "Pensionszulage" für alle zukünftigen Jahre definiert.
Vom derzeitigen jährlichen Ruhegehalt von EUR 19.200 (1.600 mal 12) verbleiben nach Abzug des Ruhegeldes von EUR 7.200, sofern er kein anderes Einkommen als die gesetzliche Rente hat. Vor der Besteuerung des Einkommens von Herr Krämer kann er noch einige Auslagen einbehalten: Er hat die Möglichkeit, das Einkommen zu versteuern:
Die Werbekostenpauschale von 102 EUR und die pauschale Sonderkostenpauschale von 36 EUR beansprucht er. Ihr Anteil für die Krankenkasse lag bei 7,3% plus der zusätzliche Beitrag von 1,0% (Durchschnitt 2018). Sie belaufen sich auf 10,85 Prozent der Brutto-Rente auf 2.083,30 EUR. Somit kann er vom Gesamteinkommen zusammen mit den Pauschalbeträgen einen Betrag von 2.221,20 EUR abziehen, so dass sein steuerpflichtiges Ergebnis 9.778,80 EUR ist.
Das Gesamteinkommen von Krämer übersteigt den im Jahr 2018 gültigen Freibetrag von EUR 9000. Das zu versteuernde Ergebnis von Hr. Krämer unterliegt der jährlichen Einkommenssteuer von 115 EUR entsprechend dem Ertragsteuersatz. Seit dem Ausscheiden von Krämer wurde die Kirchliche Steuer von 8% und 9% der Einkommenssteuer, je nach Land, nicht mitberücksichtigt.
Daraus hätte sich eine Steuermehrbelastung von 9,20 EUR bzw. 10,35 EUR errechnet.