Vip Medienfonds

Vip-Medienfonds

Die VIP Medienfonds GmbH & Co. Auch viele Anleger des Distressed VIP Media Fund wollen die beteiligten Banken vor Gericht zur Rechenschaft ziehen. Film- & Entertainment VIP Medienfonds Management, Grünwald, Bayern. Bei den unausgewogenen VIP-Medienfonds wollen viele Anleger die beteiligten Banken auch vor Gericht zur Rechenschaft ziehen. Kommanditgesellschaft (VIP III) ist fehlerhaft.

VIP Medienfonds

Obwohl die Kinofilme "Sieben Zwerge" und "Monster" in den Filmen Erfolg hatten, haben Investoren in VIP-Medienfonds, vor allem in den VIP-Medienfonds 3 und 4, vor einiger Zeit gemerkt, dass ihre Investitionsentscheidung möglicherweise nicht richtig war. Weil die hohe Verlustzuweisung, die zu einer sofortigen Besteuerung von rund 100 Prozent der Beteiligung führte, aufgehoben werden könnte und die Investoren mit erheblichen zusätzlichen Steuerzahlungen rechnen.

Grund dafür ist, dass der frühere Generaldirektor Andreas Schmid, gegen den die Generalstaatsanwaltschaft beim LG München I Ermittlungen anstellt, den überwiegenden Teil der Anlegergelder nicht in Filmen angelegt hat (und nur in diesem Falle konnten die Steuerverluste eingefordert werden), sondern sie zur Sicherung von Bankbürgschaften nutzte.

Dies heißt nicht, dass Anlegergelder (wie die der Eurogruppe oder der Phoenix-Investoren) dadurch vernichtet würden (allein die VIP Media Funds 3 und 4 haben rund 672 Mio. EUR eingeworben). Allerdings müssen die rund 12.000 Investoren fürchten, dass sie die steuerlichen Vorteile zurück zahlen müssen. Daraus ergeben sich, wenn nicht gar Verluste, dann bestenfalls eine minimale Verzinsung, die weit von den Versprechen der Investoren abweicht.

Als Haftpflichtschuldner könnte vor allem der bisher grösste Distributionspartner des VIP-Medienfonds, die Commerzbank AG, angesehen werden, da er die Investoren auf die steuerrechtlichen Fragen hätte hinweisen müssen.

VIP-Medienfonds

Derzeit: Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.01.09 mit einem anderen Medienfonds explizit präzisiert, dass ein Investor von der avisierenden Hausbank über Rückerstattungen (Kick-backs) informiert werden muss. Diese Erstattungen hat die Commerzbank von den VIP-Fonds 3 und 4 bekommen. Viele Kanzleien werden nun in dieser BGH-Entscheidung wieder einen Grund vorfinden, ungebeten an Investoren zu schreiben.

Weil den Anlegern des VIP Medienfonds diese Erstattungen möglicherweise nicht vor 2006 bekannt waren, sind Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank noch nicht erloschen. Die anfängliche Verkaufsargumentation, dass der Investor seine Kaution am Ende der Frist zurückerhält, ist einfach irr. Das Garantieentgelt fliesst nicht an den Investor, sondern an den Teilfonds.

Darüber hinaus müssen beispielsweise VIP 4-Investoren die komplette Kreditverbindlichkeit an die Hypovereinsbank zurückzahlen (Zinsen und Tilgung), so dass der Investor zumindest (!) ca. 40% seines investierten Eigenkapitals einbüßt. Jeder Investor muss zwar selbst sicherstellen, dass seine Forderungen nicht verjährt sind, ein solches Modellverfahren kann jedoch sicherstellen, dass nicht alle Investoren den Bundesgerichtshof anrufen müssen, sondern dass dies in einem Modellverfahren gleichmäßig erfolgt und das andere in erster Linie ohne weitere Aufwendungen ausgesetzt wird, bis eine rechtskräftige BGH-Entscheidung vorliegt.

nach Meinung der Wettbewerber "wahrscheinlich der Marktführer im Medienfondsbereich"...." Siehe auch "Die Küche in den Medien" Ärztliche Zeitung v. 23.4. 2007: "Anleger sollen aus der Medienfonds-Krise lernen". Fondszeitung v. 29.3. 2007: "Management und Kreditinstitute unter Zeitdruck - Investoren klagen über Intransparenz".

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