Steuersparmodelle

Modelle zur Steuerersparnis

angebliche Steuersparmodelle haben sich in der Vergangenheit oft als riskant, unwirtschaftlich oder gar illegal erwiesen. Die Meldepflicht ist ein Offenbarungseid. Eine Immobilie ist immer eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen. Die EU-Kommission verurteilt Steuerersparnis in Luxemburg. Viele übersetzte Beispielsätze mit "Steuersparmodell" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen.

Steuerersparnis modelle für Angestellte und Selbstständige

Herzlich wilkommen auf meiner Homepage Steuersparmodelle, hier lernen Sie, wie Sie mit Steuermodellen z.B. beim Grundstücks- und Denkmalsschutz als Angestellte oder Selbständige einsparen. Vor allem die Mitarbeiter können mit Abfindungen viel Zeit einsparen. Mit dem neuen 15b Einkommenssteuergesetz (EStG) wurden die bisherigen Steuersparmodelle (auch Stundungsmodelle genannt) am 22. November 2005 aufgehoben.

Es gibt aber immer noch gesetzliche Steuersparmodelle. Besonders für Sondererträge nach 34 StG (insbesondere für Abfindungen) sind Steuersparmodelle von Interesse. Folgende individuelle steuerliche Optimierungen können Sie noch in diesem Jahr einsetzen. Mehr zu diesem Themenbereich im Steuerblog:

Grenzüberschreitende Steuersparmodelle: Was ist zulässig und was darf es sein?

Steuersparmodelle, mit denen über Ländergrenzen hinaus Steuerfreiheit erzielt werden kann, finden jedoch nach wie vor großen Anklang. Doch nicht alles, was Steuerersparnis versprechend ist, ist (noch) zulässig. Der Goldfinger war für Staaten geeignet, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hatte, zum Beispiel Großbritannien. Ein Partnerschaftsunternehmen, das im Ausland gegründet wurde, sollte mit dem Handel von Goldmaterial beginnen und kommerziell arbeiten.

Obwohl in Deutschland keine Besteuerung von Auslandserträgen erfolgte, wirkte sich diese - rein rechnerisch - über die sogenannte Progressionsklausel auf den in Deutschland geltenden Satz aus. Der Gewinn erhöht diesen Satz, so dass mehr Steuer ausbezahlt wird. Andererseits reduzieren Auslandsverluste den Satz und damit auch die Steuerbelastung. Dies kann so weit gehen, dass andere steuerpflichtige Erträge in Deutschland aufgrund der hohen Auslandsverluste unbesteuert sind.

Andererseits haben höhere Auslandsgewinne wenig oder keinen Einfluss auf den Satz, wenn der Steuerzahler ohnehin einen sehr höheren Satz bezahlt oder bereits den Spitzensatz von 45%. Mit dem Goldfinger-Modell wurde nun sichergestellt, dass deutsche Erträge aufgrund eines im ersten Jahr entstandenen großen Auslandsverlustes, der durch den Kauf von Geld erzielt wurde, nicht besteuert werden mussten.

Später brachte der Goldverkauf einen Profit, aber der tatsächlich steuerliche Nachteil der höheren Auslandserträge hatte keinen oder nur einen geringen Einfluß. Gold-Finger hört sich sehr nach einer missbräuchlichen Steuerplanung an - und doch haben die Vorbilder erst vor kurzem den Zuschlag des Bundesfinanzhofes erhalten (Urteile vom 19. Januar 2017, IV R 10/14 und IV R 50/14).

Positive Wirkung für Anleger: Im Unterschied zu einer jährlichen Zinszahlung können Zinseinnahmen durch Strippen so lange aufgeschoben werden, bis sie für den Halter vorteilhafter besteuert werden. In der Regel sind diese zu versteuern. Die deutschen Investoren hatten in einen in London angelegt. Der Finanzgerichtshof befand jedoch, dass die Erträge aus dem Sondervermögen kommerziell waren.

Für die Investoren erfreulich: Die Fondsbeteiligung musste in Deutschland nicht besteuert werden, da die gewerblichen Erträge in Deutschland nach dem DBA mit Großbritannien weiterhin besteuert werden. Höhepunkt war jedoch, dass der Fond auch in Großbritannien keine Steuerzahler war. Ausschlaggebend ist nur, ob der Auslandsfonds als kommerzieller Investmentfonds in Deutschland zu betrachten ist.

Wenn dies der Fall ist, darf er in Deutschland nicht versteuert werden. Weshalb der Fond im Vereinigten Königreich keine Steuer bezahlte, ob er nach dem britischen Recht als Vermögensverwalter klassifiziert und daher nicht versteuert oder einfach nicht deklariert wurde, spielte für die Finanzrichter keine Rolle. Es handelt sich um nationale Massnahmen, die einfach keine Auswirkungen auf die Steuerveranlagung in Deutschland haben (Finanzgericht Münster, Urteil vom 28. April 2017, 10 K 106/13 V und 10 K 3435/13 V).

Inwieweit dann die Investitionsmodelle in Großbritannien eine Perspektive haben werden, wird sich zeigen.

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