Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Indexzertifikate
IndexzertifikateIndex Zertifikate
Unter anderem begibt die BANK Indexzertifikate auf Aktienindizes, Commodities und Warentermingeschäfte. In den folgenden Ausführungen wird auf ein Indexzertifikat für einen Aktienindex Bezug genommen. Das Indexzertifikat der Deutschen Zentralbank auf einen Aktienindex wendet sich an Investoren, die davon ausgegangen sind, dass der Preis des zugrundeliegenden Indizes steigt. Über einen Index/Partizipationsschein partizipiert der Investor an der Entwicklung des Basiswerts.
Indexzertifikate haben in der Regel keine fixe Laufzeiten. Zusätzlich zur Verkaufsmöglichkeit an oder außerhalb der Börse hat der Investor ein Rückgaberecht zu gewissen Zeitpunkten und der Aussteller ein gewöhnliches Rückgaberecht. Bei einer Rücknahme durch den Investor oder einer Rücknahme durch den Aussteller richtet sich die Rücknahme nach dem Referenzkurs und dem Zeichnungsverhältnis.
Während der Dauer des Zertifikates erzielt der Investor keine Zins- oder anderen Einkünfte. Der Investor leidet in diesem Falle unter einem Schaden. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die Emittentin ihr gewöhnliches Rückzahlungsrecht zu einem für sie ungünstigeren Termin wahrnimmt und der Investor den Rücknahmebetrag nur zu ungünstigeren Konditionen wieder anlegt ("Rücknahme- und Wiederanlagerisiko").
Währungsrisiko: Ein auf EUR lautender Artikel enthält ein Währungsrisiko, wenn die Währungen des Basiswerts von der Produktwährung (Euro) abweichen und das Artikel nicht gegen Währungsrisiken abgesichert ist. Dies bedeutet, dass der Investor dem Gefahr unterliegt, dass sich der Kurs dieser ausländischen Devise gegenüber dem EUR zum Schaden des Investors verändert.
Dies ist der fall, wenn der Euro/Fremdwährungskurs zunimmt. Bei Produkten in Fremdwährungen (nicht in Euro) ist der Investor dem Gefahr einer Wechselkursänderung dieser Fremdwährungen gegenüber dem EUR unterworfen. Dies ist der fall, wenn der Euro/Fremdwährungskurs zunimmt.
Emittenten/Kreditrisiko: Investoren sind dem Insolvenzrisiko, d.h. der Überverschuldung oder Konkurs der Bank unterworfen. Darüber hinaus besteht das risiko, dass die Deutsche Bank ihren Produktverpflichtungen im Falle einer Abwicklung aufgrund einer offiziellen Verfügung über Settlement-Maßnahmen nicht nachkommt. Ein solcher Beschluss kann auch von der zuständigen Vergleichsbehörde vor dem Insolvenzverfahren erlassen werden, wenn der Fortbestand der Bank bedroht ist und dadurch die finanzielle Stabilität gewährleistet werden soll.
Das kann sich negativ auf die Investoren auswirkt. So kann die Abwicklungsstelle beispielsweise die Forderungen der Investoren aus dem Angebot auf Null reduzieren, das Angebot in Anteile der Bank oder einer anderen juristischen Person wandeln, das Vermögen der Bank auf eine andere juristische Person überführen, die Bank ablösen, die Zahlungsverpflichtungen der Bank aufheben oder die bindenden Konditionen dieses Angebots abändern.
An der Liquidation der Bank sind die Inhaber und Kreditgeber der Bank in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weise mitbeteiligt. Kursänderungsrisiko: Der Investor übernimmt das Risiko, dass sich der Produktwert während der Laufzeit vor allem durch sinkende Basispreise oder eine Bonitätsverschlechterung der Bank negativ verändert und auch signifikant unter dem Kaufpreis liegt.
Gefahren, die sich aus Änderungen, Auswechslungen oder Kündigungen ergeben: Im Falle außergewöhnlicher Umstände ist die Bank befugt, die bindenden Konditionen des Produktes zu ändern, den zugrunde liegenden Wert zu ändern oder das Produkt zu beenden. Ein Nachbessern oder Ersatz kann die Leistung und/oder das Tilgungsprofil des Produktes beeinträchtigen.
Die Kündigungssumme kann auch deutlich unter dem Kaufpreis sein. Darüber hinaus besteht für den Investor das Gefahr, dass die Auflösung zu einem für ihn ungünstigeren Termin erfolgt und er den rückzahlbaren Betrag nur zu ungünstigeren Konditionen reinvestieren kann. Eine außerordentliche Situation, die zu einer Änderung der bindenden Konditionen des Produktes oder einer Beendigung des Produktes führt, besteht beispielsweise, wenn der zugrunde liegende Wert nicht mehr ermittelt oder publiziert wird.
Auch ein außergewöhnliches Vorkommnis, das zur Beendigung des Produktes führt, besteht beispielsweise dann, wenn die notwendigen Sicherungsgeschäfte für die Deutsche Bank ganz oder zum Teil unzulässig oder nicht durchführbar werden. Umgekehrt begibt die Deutsche Bank Indexzertifikate zu Aktienindizes. Das Zertifikat ist für Investoren gedacht, die davon ausgegangen sind, dass der Preis des Basiswertes (Underlying) fällt und nie über oder unter der Schwelle notiert.
Das Indexzertifikat hat eine fixe Laufzeiten bei vorzeitiger Amortisation. Hier hat der Investor jedoch ein Rückgaberecht, wenn der Aussteller von der Erweiterungsoption profitiert er kann von einer schlechten Performance des Basiswertes mit Indexzertifikat-Reverse partizipieren. Dafür trägt er das Kursrisiko einer guten Entwicklung des Basiswertes, was zu einer verfrühten Endfälligkeit und einer Tilgung auf Null oder nahe Null führt, wenn der Wert des Basiswertes auf oder über der Schwelle liegt.
Wenn kein Stop-Loss-Ereignis eintritt, bekommt der Investor am Rückzahlungstag einen Tilgungsbetrag, der dem Resultat der Formeln (Basispreis - Referenzpreis) x Ausübungsverhältnis entspricht. Als Referenzkurs gilt der Schlußkurs des zugrundeliegenden Indizes am Bewertungsstichtag. Während der Dauer des Zertifikates erzielt der Investor keine Zins- oder anderen Einkünfte. Bei einem solchen Stop-Loss-Ereignis ist der Tilgungsbetrag Null oder nahe Null, so dass der Investor das Gefahr eines starken Finanzverlustes bis hin zum Gesamtverlust des investierten Vermögens läuft.
Auch ohne ein Stop-Loss-Ereignis entsteht dem Investor ein Schaden, wenn der Rücknahmebetrag unter dem Kaufpreis des Zertifikates ist. Währungsrisiko: Ein auf EUR lautender Artikel enthält ein Währungsrisiko, wenn die Währungen des Basiswerts von der Produktwährung (Euro) abweichen und das Artikel nicht gegen Währungsrisiken abgesichert ist. Dies bedeutet, dass der Investor dem Gefahr unterliegt, dass sich der Kurs dieser ausländischen Devise gegenüber dem EUR zum Schaden des Investors verändert.
Dies ist der Fall, wenn der Euro/Fremdwährungskurs zunimmt. Bei Produkten in Fremdwährungen (nicht in Euro) ist der Investor dem Gefahr einer Wechselkursänderung dieser Fremdwährungen gegenüber dem EUR unterworfen. Dies ist der fall, wenn der Euro/Fremdwährungskurs zunimmt.
Emittenten/Kreditrisiko: Investoren sind dem Insolvenzrisiko, d.h. der Überverschuldung oder Konkurs der Bank unterworfen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Bank ihren Produktverpflichtungen im Falle einer Abwicklung aufgrund einer offiziellen Verfügung über Settlement-Maßnahmen nicht nachkommt. Ein solcher Beschluss kann auch von der zuständigen Vergleichsbehörde vor dem Insolvenzverfahren erlassen werden, wenn der Fortbestand der Bank bedroht ist und dadurch die finanzielle Stabilität gewährleistet werden soll.
Das kann sich negativ auf die Investoren auswirkt. So kann die Abwicklungsstelle beispielsweise die Forderungen der Investoren aus dem Angebot auf Null reduzieren, das Angebot in Anteile der Bank oder einer anderen juristischen Person wandeln, das Vermögen der Bank auf eine andere juristische Person überführen, die Bank ablösen, die Zahlungsverpflichtungen der Bank aufheben oder die bindenden Konditionen dieses Angebots abändern.
An der Liquidation der Bank sind die Inhaber und Kreditgeber der Bank in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weise mitbeteiligt. Kursänderungsrisiko: Der Investor birgt das Risiko, dass der Produktwert während der Laufzeit von steigenden Kursen oder steigender Schwankungsbreite des Basiswerts, einem steigenden allgemeinen Zinssatzniveau oder einer Bonitätsverschlechterung der Bank negativ beeinflußt wird und auch signifikant unter dem Kaufpreis liegt.
Gefahren, die sich aus Änderungen, Auswechslungen oder Kündigungen ergeben: Im Falle außergewöhnlicher Umstände ist die Bank befugt, die bindenden Konditionen des Produktes zu ändern, den zugrunde liegenden Wert zu ändern oder das Angebot zu beenden. Ein Nachbessern oder Ersatz kann die Leistung und/oder das Tilgungsprofil des Produktes beeinträchtigen.
Die Kündigungssumme kann auch deutlich unter dem Kaufpreis sein. Darüber hinaus besteht für den Investor das Gefahr, dass die Auflösung zu einem für ihn ungünstigeren Termin erfolgt und er den rückzahlbaren Betrag nur zu ungünstigeren Konditionen reinvestieren kann. Eine außerordentliche Situation, die zu einer Änderung der bindenden Konditionen des Produktes oder einer Beendigung des Produktes führt, besteht beispielsweise, wenn der zugrunde liegende Wert nicht mehr ermittelt oder publiziert wird.
Auch ein außergewöhnliches Vorkommnis, das zur Beendigung des Produktes führt, besteht beispielsweise dann, wenn die notwendigen Sicherungsgeschäfte für die Deutsche Bank ganz oder zum Teil unzulässig oder nicht durchführbar werden.