Was Heißt Traden

Wie wird gehandelt?

Zu Hause vor dem PC sitzen, die Aktienkurse verfolgen und täglich mit mehreren "Trades" Ihr Geld erhöhen. Unter Handel versteht man den Handel mit Finanzprodukten durch Kauf und Verkauf. Präzises Risikomanagement ist für einen erfolgreichen Händler unerlässlich. Doch für Anfänger und unerfahrene Händler ist ein solcher Hebel sehr gefährlich. Unter einem Trade Sale versteht man den Verkauf eines Unternehmens an einen Investor.

Das ist ein Handel, was ist eine Teilausfertigung?

In Verbindung mit der Wertpapierbörse wird häufig der Ausdruck Handel verwendet. Trader reichen von erfolgreichem Handel und Makler zeigen die Honorare pro Handel an. Doch was ist ein Handel? Sind 200 Anteile ein Handel oder 200 Geschäfte? Was ist mit Teil-Exekutionen, wenn die 200 Anteile in zwei Packungen veräußert werden?

Und was ist ein Tausch? Wie hoch sind die Kosten für einen Beruf? Handeln ist das deutsche Schlagwort für Handeln. Ein Geschäft ist eine Handelstransaktion, egal wie viele Titel gekauft oder wiederverkauft werden. Dies ist insofern von Bedeutung, als nahezu alle Makler eine Pauschalgebühr und eine minimale Gebühr pro Geschäft haben.

Das Honorar besteht oft aus einer Pauschalgebühr und einem Prozentzuschlag, z.B. EUR 4,99 pro Handel und 0,25 vom Auftragswert. Diese Mindestpauschale wird auch pro Handel berechnet; einige Makler wie z. B. Flat-Exverlangen berechnen ohne Rücksicht auf den Auftragswert eine Pauschalgebühr pro Handel. Wenn Sie regelmässig anlegen wollen, finden Sie bei Spareinlagen eine gute Gelegenheit, aber nur Fonds können damit gekauft werden, keine Anleihen.

Der Handel ist eine Handelstransaktion, unabhängig davon, ob der Trader nur eine oder 100 Anteile einkauft. In der Regel werden pro Handel eine Gebühr erhoben und je nach Geschäftswert ein Aufschlag erhoben. Dennoch kann es vorkommen, dass Trader für eine Order mehrmals zur Zahlung aufgefordert werden. Hierfür können je nach Makler mehrere Kosten entstehen.

Teilausführungen können aus mehreren Ursachen erfolgen. Ein Händler möchte z. B. 100 Stück zu einem Höchstkurs von 24,00 EUR erwerben, während ein Verkaufsauftrag über 20 Stück ohne Begrenzung vorliegt, die anderen benötigen einen Mindestkurs von mehr als 24,00 EUR. Es werden dann nur noch 20 Stück erworben, der Kaufauftrag für weitere 80 Stück wird nicht durchgeführt.

Wenn später ein weiteres Angebot kommt, wird auch der restliche Teil eingekauft, so dass es zwei Teilversionen gibt. Zum anderen können aufgrund der vom Kontrahenten vorgegebenen Limite unterschiedliche Aktienblöcke zu verschiedenen Kursen übernommen werden. So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass ein Veräußerer ein Maximum von 23,50 EUR für 50 Stück und der andere von 23,70 EUR festgelegt hat.

Danach werden 50 Stück zum Kurs von 23,50 EUR und die restlichen 50 Stück zum Kurs von 23,70 EUR erworben. Es kommt vor allem dann zu einer Teilausführung, wenn eine Bestellung nicht unmittelbar zum erwünschten Kurs vollzogen werden kann oder wenn die Anteile zu anderen Kursen erworben oder wiederverkauft werden. Verhindert die Auftragsergänzung eine Teilausführung?

Bei vielen Brokern wird das Order-Suffix "fill or kill" angeboten. D. h. ein Befehl wird entweder gar nicht oder gar nicht durchgeführt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass es zu Teilleistungen kommt. Obwohl es nicht passieren kann, dass zunächst 20 und später weitere 80 Stück erworben werden, hindert der Zuschlag nicht daran, einen Kaufauftrag in zwei Paketen zu verschiedenen Preisen zu erteilen.

Abschließend wird der Auftrag gemäß der Auftragsergänzung vollzogen. Die Auftragsergänzungen sind jedoch nicht zwecklos, da die teilweise Ausführung am selben Tag oft anders gehandhabt wird als die teilweise Ausführung an einem anderen Tag. Zudem kann es nicht passieren, dass nur wenige Anteile erworben werden und der restliche Auftrag überhaupt nicht durchgeführt wird.

Das Order-Suffix "kill or fill" hindert auch nicht an Teil-Ausführungen, wenn gleichzeitig verschiedene Preise zur Verfügung stehen. Handelt es sich bei einer teilweisen Ausführung um einen Handel? Unabhängig davon, ob der Makler pro Teilausfertigung oder nur pro Order eine Gebühr erhebt, ist dies im Einzelfall unterschiedlich. Bei der Deutschen Börse fallen pro Order Entgelte an, d.h. der Hausbank fallen bei einer teilweisen Ausführung keine Mehrkosten an.

Dennoch benötigen viele von ihnen Zusatzgebühren, aber oft nur in begrenztem Ausmass. Zum Beispiel gibt die Konsortialbank bei Teilleistungen ab dem zweiten Teil die Grund- und Mindesthonorare ab. Für hohe Auftragsvolumina sind daher zwei Teilversionen nicht kostspieliger als eine Teilversion. Erst wenn die Kosten der ersten Überweisung unter dem Mindestbetrag liegen, entstehen Mehrkosten.

Diese sind jedoch klein, da nur der prozentuelle Aufschlag für die zweite Teilversion erhebt wird. Die Honorare für Teilleistungen werden bei Comdirect immer verdoppelt. Teillieferungen am gleichen Tag werden jedoch als ein einziger Befehl betrachtet, nur wenn der Befehl an verschiedenen Tagen ausgeführt wird, muss zweimal gezahlt werden. Die Sparkassentochter S-Broker verursacht auch keine zusätzlichen Kosten für Teilleistungen.

Die gleichtägigen Abwicklungen zum selben Preis werden sowieso zu einer einzigen Abwicklung zusammengefaßt, ansonsten werden die Honorare auf die einzelnen Vorgänge verteilt, so daß die Gesamtkosten denen der gemeinschaftlichen Abwicklung gleichkommen. Es gibt aber auch Makler, die für jede teilweise Durchführung die volle Gebühr einfordern. Diese werden, wie gesagt, nur einmal pro Bestellung in Rechnung gestellt. 2.

Bei den Maklern gelten unterschiedliche Bedingungen in Bezug auf die Mehrkosten für die Teilausführung. Der Handel ist eine Sache. Bei einigen Maklern werden jedoch teilweise Ausführungen wie ein separater Handel errechnet. Allerdings verzichtet man bei vielen Firmen ganz oder vorwiegend auf diese Honorare, ein Maklervergleich ist daher lohnenswert.

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