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Rentenzusatzversicherung
ZusatzrentenversicherungBei der Zusatzrentenversicherung [vormals Bereich B - Betriebliche Altersversorgung] handelt es sich um eine zusätzliche Rente im Erbringerdienst. Bedingung für eine Rentenzusatzversicherung ist, dass Ihr Dienstgeber Teilnehmer im Sinn der Statuten der Zusatzrente ist. Ihre Arbeitgeberin überprüft die Anforderungen an die obligatorische Krankenversicherung und registriert Sie als Arbeitnehmerin oder Mitarbeiter in der obligatorischen Rentenversicherung.
Zusatzversicherungen der Bergarbeiter-Innung
Bei der Zusatzrentenversicherung [vormals Bereich B - Betriebliche Altersversorgung] handelt es sich um eine zusätzliche Rente im Erbringerdienst. Bedingung für eine Rentenzusatzversicherung ist, dass Ihr Dienstgeber Teilnehmer im Sinn der Statuten der Zusatzrente ist. Ihre Arbeitgeberin überprüft die Anforderungen an die obligatorische Krankenversicherung und registriert Sie als Arbeitnehmerin oder Mitarbeiter in der obligatorischen Rentenversicherung.
Ausgenommen ist das Sozialversicherungsverhältnis der Mitarbeiter der früheren DBA. Diese Personengruppe ist in der Rentenzusatzversicherung solange obligatorisch versichert, wie das Arbeitsverhältnis mit der Deutsche Bahn AG besteht. Der Aufwand für die obligatorische Versicherung dieser Personengruppe wird durch das Vermögen der Bundesbahnen gedeckt.
Berater: Altersvorsorge mit Rentenzusatzversicherung
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