Schiffsfonds 2016

Der Schiffsfonds 2016

EuGH-Urteil 6071111307: Schiffsfondsanleger müssen zahlen. Die zweite Falle eines katastrophalen Sparproduktes. Erscheinungsdatum 06.03. 2016 | Lesezeit: 6 Minuten.

Gesetz vom März 2016 Allgemeines Keine Kommentare. Beurteilung für CFB Fonds 166 Anleger gegen die Commerzbank AG (2. August 2016).

Schiffsbeteiligungen - Anlegerbetreuung, Nachrichten, Beurteilungen, Schäden

Auch die Schifffahrt, vor allem die Containerschifffahrt, ist von der globalen Finanzmarktkrise betroffen: Zahlreiche Schiffsfonds sind kurz vor dem Bankrott und brauchen für ihr Fortbestehen unbedingt neue Eigenmittel. Die Mehrzahl der abgeschlossenen Schiffsfonds in Deutschland steht vor erheblichen Problemen. Im schlimmsten Fall können die betroffenen Investoren mit einem Totalschaden gerechnet werden. Schiffsfonds können als rein spekulativ bezeichnet werden und waren in den Boom-Jahren ein passendes Modell zur Steuerersparnis für Besserverdienende.

Diese risikoreichen Bestände wurden aber auch von Kreditinstituten und Intermediären an ungeübte Privatanleger mit Renditechancen von bis zu 13% und mehr verkauft. Von der drohenden Katastrophe haben die Kapitalgeber bisher nichts bemerkt, außer dass die Ausschüttung nicht wie vorgesehen auf dem Account gelandet ist. Sind die Schiffsfonds nun in einer akuten finanziellen Notlage, werden die Kapitalgeber gebeten, bereits geleistete Zahlungen zu leisten oder Mittel aufzufüllen.

Wurde ein Investor nicht vollständig über die von seiner beratenden Hausbank eingezogenen Provisionen/Erstattungen informiert, hat er Anspruch auf volle Entschädigung, wodurch, wie bei allen Anlagen in geschlossene Fonds, die Verjährung von drei Jahren eingehalten werden muss, die nicht mit dem Eintritt in die Dachgesellschaft oder dem Erwerb des Anteils des Fonds anfängt, sondern erst mit der Meldung von Mängeln.

Investoren müssen bezahlen

Die Insolvenzverwaltung eines Schiffsfonds kann die Ausschüttung von einem Investor einfordern, wenn die haftende Einlage geringer war und die Konkursmasse nicht ausreichend ist. Beanstandungen festgestellter Ansprüche in der Tabelle sind nicht möglich. Die beschuldigte Anlegerin hatte 15.000 EUR in einen 2002 aufgelegten Schiffsfonds investiert, der (wie üblich) von Anfang an Bilanzverluste aufwies.

Dennoch hat der Fond wie gewohnt Auszahlungen vorgenommen und damit einen Teil des Beitrags aus rechtlicher Sicht zurückgezahlt. Der Investor muss diese nun wieder in voller Höhe bezahlen, nachdem er bereits einen Teil der Summe von 5.100 EUR bezahlt hat. Es ging unter anderem um die Möglichkeit, die in der Tabelle ermittelten Ansprüche der Insolvenzgläubiger zu bestritten.

Dies ist unerlässlich, da der Konkursverwalter nur dann Dividenden zurückfordern kann, wenn dies zur Begleichung von Ansprüchen notwendig ist, die nicht aus der Konkursmasse erfüllbar sind.

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