ETFs & Fonds

Was passiert, wenn ein ETF geschlossen wird?

Illustratives Themenbild

Wird ein ETF geschlossen, endet Ihre Anlage in diesem Fonds früher als geplant. Bei einer Liquidation verkauft die Fondsgesellschaft das Fondsvermögen und zahlt Ihnen den Nettoerlös für Ihre Anteile aus. Ihren ursprünglichen Einsatz erhalten Sie dabei nicht automatisch zurück.

Prüfen Sie, ob die Ankündigung eine Liquidation, eine Fusion oder nur das Ende des Börsenhandels an einem Handelsplatz betrifft. Je nach Fall erhalten Sie Geld, Anteile an einem anderen Fonds oder müssen sich auf geänderte Handelsmöglichkeiten einstellen.

Liquidation, Fusion oder Börsenstopp

Bei einer Liquidation wird der Fonds abgewickelt. Die Fondsgesellschaft verkauft die Vermögenswerte, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt den verbleibenden Erlös an die Anleger; eine Auszahlung ist zu erwarten.

Bei einer Fusion geht der ETF in einen anderen Fonds über. Anleger erhalten dann üblicherweise Anteile am aufnehmenden Fonds. Prüfen Sie, ob dessen Anlageziel, Index, Ertragsverwendung und Anteilsklasse zu Ihrer bisherigen Planung passen.

Eine Einstellung der Börsennotierung bedeutet zunächst nur, dass der ETF an einem bestimmten Handelsplatz nicht mehr gehandelt wird. Eine geänderte Anteilsklasse oder Kennnummer kann auch vorliegen, während der ganze Fonds weiterbesteht. Achten Sie deshalb in der Mitteilung auf die betroffene ISIN, also die Kennnummer des Wertpapiers, und auf die ausdrücklich genannte Maßnahme.

So läuft die Liquidation ab

Der Anbieter kündigt die Abwicklung an und nennt die wichtigen Termine. Dazu gehören etwa der letzte Handelstag und der letzte mögliche Rückgabe- oder Zeichnungstag. Hinzu kommt der voraussichtliche Auszahlungstermin. Die Termine müssen nicht auf denselben Tag fallen. Ihre Depotbank schreibt Ihnen das Geld möglicherweise erst nach dem letzten Handelstag gut.

Solange der Börsenhandel möglich ist, können Sie Ihre Anteile selbst verkaufen. Behalten Sie sie bis zur Liquidation, erhalten Sie den Erlös nach den Bedingungen des Fonds. Die Depotbank bucht die Anteile anschließend aus und schreibt das Geld gut. Die konkrete Abwicklung und mögliche Kosten richten sich nach der Mitteilung und den Fondsdokumenten.

Für deutsche Publikums-Sondervermögen sieht das Kapitalanlagegesetzbuch bei einer Kündigung der Fondsverwaltung grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten vor. Das ist keine allgemeine Frist für jeden in Deutschland handelbaren ETF: Viele ETFs haben ihren Fondssitz im Ausland, und dort gelten die jeweiligen rechtlichen und vertraglichen Bedingungen. Maßgeblich sind daher die Unterlagen des betroffenen Fonds.

Verkaufen oder abwarten

Ein eigener Verkauf legt fest, zu welchem Börsenkurs Sie Ihre Anteile abgeben. Der Kurs kann über oder unter dem Nettoinventarwert liegen. Der Nettoinventarwert ist der rechnerische Wert des Fondsvermögens je Anteil. Auch Geld-Brief-Spanne, Handelsliquidität und Marktbewegungen beeinflussen den Verkaufserlös.

Wenn Sie bis zur Abwicklung warten, bleiben Sie bis dahin am Fonds beteiligt und erhalten den für Ihre Anteile berechneten Nettoerlös. Dieser kann vom zuletzt angezeigten Börsenkurs oder einem früher veröffentlichten Nettoinventarwert abweichen. Der Fonds bewertet und verkauft seine Vermögenswerte während der Abwicklung. Auch Verbindlichkeiten und die Bedingungen der Abwicklung beeinflussen den Erlös.

Beenden Sie einen Sparplan nicht ungeprüft: Die Ankündigung kann festlegen, wann neue Käufe enden. Kontrollieren Sie, ob Ihre Depotbank den Sparplan automatisch stoppt oder ob Sie ihn selbst ändern müssen. Nach einer Auszahlung entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie das Geld wieder anlegen.

Auszahlung und Verlustrisiko

Bei einer Liquidation erhalten Sie grundsätzlich den Erlös, der auf Ihre Anteile entfällt. Er hängt vom Wert der Fondsanlagen zum maßgeblichen Zeitpunkt und von den berücksichtigten Verbindlichkeiten und Abwicklungskosten ab. Der Erlös kann vom ursprünglichen Kaufpreis abweichen; eine Schließung allein führt jedoch nicht automatisch zu einem Totalverlust.

Bei deutschen Sondervermögen ist das Fondsvermögen vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Diese Trennung schützt das Fondsvermögen vor der Insolvenzmasse der Verwaltungsgesellschaft. Fallende Marktwerte können Verluste verursachen. Ein bestimmter Erlös und eine Auszahlung ohne Verzögerung sind nicht zugesichert.

Steuern bei einer ETF-Liquidation

Für in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger gilt die beendete Abwicklung eines Investmentfonds grundsätzlich als Veräußerung der Fondsanteile. Dadurch kann ein steuerlicher Gewinn oder Verlust entstehen, auch wenn Sie die Anteile nicht selbst an der Börse verkauft haben. Für die Berechnung zählen unter anderem der Erlös, die steuerlichen Anschaffungskosten und bereits berücksichtigte Vorabpauschalen.

Ausschüttungen während der Abwicklung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen teilweise als steuerfreie Kapitalrückzahlung behandelt werden. Solche Rückzahlungen mindern die steuerlichen Anschaffungskosten. Die besondere Regelung gilt höchstens für zehn Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem die Abwicklung beginnt.

Auch eine Teilfreistellung kann die Steuerberechnung beeinflussen. Bei als Aktienfonds qualifizierten Fonds sind für natürliche Personen im Privatvermögen grundsätzlich 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Ob diese Regel greift, hängt von der steuerlichen Einstufung des konkreten Fonds ab.

Bei einem deutschen Depot rechnet die Depotbank die Steuer üblicherweise über ihre Depot- und Steuerabrechnung ab. Der gesetzliche Kapitalertragsteuer-Abzugssatz beträgt grundsätzlich 25 Prozent. Das Ergebnis können außerdem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beeinflussen. Auch Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und Teilfreistellung können es verändern. Bei einem ausländischen Depot sollten Sie besonders prüfen, welche Steuerunterlagen Sie erhalten und ob Sie Angaben selbst in der Steuererklärung berücksichtigen müssen. Bewahren Sie Abrechnungen und Belege mit Kaufdaten auf.

Darauf kommt es in der Mitteilung an

Suchen Sie in der Ankündigung gezielt nach diesen Angaben:

  • Betroffener Fonds: Wird der ganze ETF liquidiert, fusioniert nur eine Anteilsklasse oder endet lediglich die Notierung an einem Handelsplatz?
  • Termine: Wann endet der Handel, und bis wann sind Rückgaben oder Käufe möglich? Wann soll die Auszahlung erfolgen?
  • Sparplan: Werden weitere Käufe automatisch beendet, oder müssen Sie selbst aktiv werden?
  • Berechnung des Erlöses: Welcher Bewertungszeitpunkt gilt, in welcher Währung erfolgt die Auszahlung und welche Abzüge nennt die Mitteilung?
  • Steuerliche Behandlung: Welche Hinweise gibt es zu Veräußerung, Ausschüttungen während der Abwicklung und Steuerbelegen?

Achten Sie darauf, ob ein Termin verbindlich ist oder nur erwartet wird. Auch der letzte Handelstag sagt nicht automatisch aus, wann das Geld auf Ihrem Verrechnungskonto eingeht.

Wissen hilft. Ihre Situation entscheidet.

Allgemeine Information ersetzt keine individuelle Anlageberatung. Berücksichtigen Sie Ihre Ziele, Ihre Rücklagen und mögliche Verluste.

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