Bundesfinanzministerium
Geänderte Pauschalbeträge für Auslandsreisen
Wer aus beruflichen Gründen auch viel im Ausland unterwegs ist, kann entsprechende Kosten für Verpflegung oder Übernachtung im Rahmen der ländertypischen Pauschbeträge steuermindernd absetzen. Dies gilt zumindest für entsprechende Verpflegungsaufwendungen.
Übernachtungen im Ausland können allerdings nicht mehr mit der entsprechend angegeben Übernachtungspauschale abgesetzt werden. Hier ist es lediglich möglich, dass im Angestelltenverhältnis eine steuerfreie Erstattung vom Arbeitgeber an seinen Mitarbeiter in Höhe des jeweils anzuwendenden Pauschbetrages erfolgt.
Zum Ende des letzten Jahres hat das Bundesministerium für Finanzen hier die Pauschbeträge für Verpflegungs- oder Übernachtungskosten bei einigen Staaten neu festgesetzt. Änderungen sind insbesondere bei den Vereinigten Staaten von Amerika (hier sogar bei einzelnen Städten bzw. Regionen), den Niederlanden, Dänemark, aber auch vielen anderen Staaten zu verzeichnen.
Die jeweiligen Pauschbeträge für 2012 können dem maßgeblichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 08.12.2011 entnommen werden.
Hinweis: Das Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab dem 01.01.2012 kann auf der Internetseite des
Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) kostenlos heruntergeladen werden.


